Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsparteien

Parteien dieses Vertrages sind der jeweilige Auftraggeber und das Schreibbüro Marburg, Inh. Janine Frobel, Burgblick 14, 35043 Marburg (Auftragnehmer). Insoweit sich eine Partei bei der Durchführung dieses Vertrages Dritter bedient, so werden diese nicht Vertragspartner. Ist nicht ausdrücklich anderes bestimmt, entfaltet dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag Dritter zu bedienen. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so begründet dieses kein Vertragsverhältnis zwischen den beauftragten Dritten und dem Auftraggeber.

2. Geltungsbereich

Sämtliche Angebote, Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten hiermit für alle künftigen Geschäftbeziehungen, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Bei Auftragserteilung über das Internet kann diese nur erfolgen, wenn der Auftraggeber vor Auftragserteilung sein Einverständnis mit diesen Geschäftsbedingungen erklärt hat. Bei Auftragserteilung auf anderem Wege hat der Auftraggeber in geeigneter Form zu bestätigen, dass er von diesen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen hat und ihnen zustimmt. Gegenbestätigungen des Auftragsgebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

3. Vertragsabschluss

Angebote des Auftragnehmers über das Internet oder in anderer Form sind freibleibend und unverbindlich. Der Leistungsumfang ist für das Schreibbüro nur dann verbindlich, wenn dieser schriftlich zwischen dem Auftraggeber und dem Schreibbüro vereinbart worden ist.

Zum Vertragsabschluss bedarf es eines Auftrags des Auftraggebers sowie der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer. Auftragserteilung und Auftragsbestätigung können mündlich erteilt werden. Der Vertragsabschluss erfolgt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder des Zugangs der elektronischen Auftragsbestätigung. Die Auftragsbestätigung gilt als zugegangen, sobald der Auftraggeber von ihr Kenntnis nehmen kann, generell mit Eingang auf dem Server, auf dem sich das E-Mail-Account des Auftraggebers befindet. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme durch den Auftraggeber kommt es nicht an.

4. Auftragsbestätigung

Soweit nicht im Weiteren anderweitig bestimmt, ist die Auftragsbestätigung verbindlich für den Gegenstand und den Umfang des Auftrages sowie für die Vergütung. Mengenangaben in der Auftragsbestätigung beruhen auf den Angaben des Auftraggebers. Soweit die tatsächlich zu erbringende Leistung im Umfang von den bei Auftragserteilung gemachten Angaben abweicht, gilt der tatsächliche Leistungsumfang als vereinbart.

5. Art der Dienstleistung, Leistungsumfang

Die Leistungen des Schreibbüros erfolgen ausschließlich zur Unterstützung des Auftraggebers in seinem Vorhaben, welches der Auftraggeber in alleiniger Verantwortung durchführt. Das Schreibbüro übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis.

Das Schreibbüro wird die Leistungen entsprechend den Vertragsbedingungen und dem Stand der Technik erbringen.

6. Allgemeine Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Auftraggebers oder seines Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für das Schreibbüro unentgeltlich, erbracht werden. Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind wesentliche Pflichten.

Datenträger, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Auftraggeber dem Schreibbüro alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt das Schreibbüro von allen Ansprüchen Dritter frei.

Von allen dem Schreibbüro übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Auftraggeber Kopien, auf die das Schreibbüro bei Datenverlust jederzeit zurückgreifen kann. Nach Erbringung der Leistung ist das Schreibbüro berechtigt, die vom Auftraggeber erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Auf Wunsch des Auftraggebers sendet das Schreibbüro die Unterlagen zurück.

Weitergehende Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers ergeben sich aus den nachfolgenden Bedingungen sowie aus dem Vertrag.

Erbringt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z. B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Auftraggeber selbst zu tragen.

7. Termine, Fristen

In den Verträgen genannte Leistungstermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber und vom Schreibbüro schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind. Andernfalls sind Termine/Fristen unverbindlich.

Ist die Nichteinhaltung einer Frist für eine Leistung nachweislich auf Hindernisse zurückzuführen, die das Schreibbüro nicht zu vertreten hat, so wird die Frist angemessen verlängert.

Kommt das Schreibbüro mit der Einhaltung eines verbindlichen Leistungstermins um mehr als eine Woche in Verzug, kann der Auftraggeber für die Zeit des Verzuges, je vollendetem Tag, 0,5 % des Wertes der Leistung, mit der sich das Schreibbüro in Verzug befindet, höchstens jedoch 5 % des Wertes, als pauschalen Schadensersatz verlangen. Damit sind sämtliche Schadensersatzansprüche aus dem Verzug abgegolten. Eine weitere Haftung übernimmt das Schreibbüro für den Fall des Verzuges nicht.

8. Vergütung und Fälligkeit

Die Vergütung der Leistung ist im Vertrag vereinbart.

Ist eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart, wird auf der Grundlage der Tätigkeitsberichte des Schreibbüros abgerechnet, die mit einer Genauigkeit von 0,25 Stunden aufgezeichnet werden. Die Rechnungslegung erfolgt nachträglich nach Auftragserledigung.

Wenn aufgrund unvollständiger und unzutreffender Informationen oder nicht vertragsgerechter Mitwirkung des Auftraggebers der Arbeitsaufwand erheblich über den bei Vertragsabschluss genannten Schätzungen liegt, so ist das Schreibbüro auch bei Vergütung nach Festpreis zu einer angemessenen Erhöhung berechtigt.

Die Rechnungssumme ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine verspätete Zahlung ist mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Ein weiterer Schadensersatzanspruch bleibt hiervon unberührt.

Bei Großaufträgen von Neukunden behält sich der Auftragnehmer vor, auf eine angemessene Vorauszahlung von höchstens 30 % der Auftragssumme zu bestehen.

9. Leistungsmängel

Leistungsmängel werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung schriftlich bei dem Schreibbüro angezeigt werden. An der erbrachten Leistung dürfen keine Veränderungen vorgenommen worden sein, sonst entfällt der Gewährleistungsanspruch. Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung oder Ersatzleistung beschränkt. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzleistung ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Preises zu verlangen. Das Schreibbüro Marburg haftet nur für Schäden, die aus grober Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz entstanden sind. Im Falle von technischen Betriebsstörungen oder höherer Gewalt hat der Auftraggeber kein Recht auf Schadensersatz. Als Schadensersatz werden maximal 5 % vom Wert des Auftrages pauschal festgesetzt.

Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab der Durchführung der nicht vertragsgemäßen Leistung.

10. Störung , höhere Gewalt

Der Auftragsnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden und Verzögerungen, die aufgrund von Störungen der EDV-Anlage, des Datennetzes, Handlungen Dritter oder höherer Gewalt beruhen, sofern nicht im Einzelfall grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird.

11. Vertraulichkeit

Der Auftraggeber und das Schreibbüro sind einander zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Unterlagen und Informationen verpflichtet, welche ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder offensichtlich erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind. Diese Verpflichtungen sind etwaigen Mitarbeitern und Dritten gleichfalls aufzuerlegen.

Das Schreibbüro ist stets bemüht, die ihm überlassenen Daten sowohl beim Datentransfer als auch bei der Datenverarbeitung vor dem unberechtigtem Zugriff Dritter und der Beeinträchtigung durch Viren zu schützen. Ein absoluter Schutz kann jedoch nach dem heutigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden. Der Auftraggeber wird auf das in diesem Zusammenhang verbleibende Risiko ausdrücklich hingewiesen.

12. Anwendbares Recht

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Marburg. Das Schreibbüro ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

13. Unwirksamkeit von Bestimmungen, Lücke im Vertragsabschluss

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder einer Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die soweit nur möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages vermutlich gewollt hätten.

Stand: 14.12.2012